Bildung WERTschätzen - 10 Streitpunkte für die Zukunft

28.11.2017

Basierend auf dem Zukunftsprogramm „Gerechtigkeit wa(a)gen“ aus dem Jahr 2012* wurde die Entschließung E 01 auf der Delegiertenversammlung 2017 des VBE NRW verabschiedet. 

*Das Zukunftsprogramm finden Sie nachfolgend.

Bildung WERTschätzenEs gilt, gemeinsam zu streiten.

Diese Streitschrift ist eine Aufforderung an Politik und Bildungsinteressierte, mit uns – dem VBE NRW – in eine Auseinandersetzung zu treten, eine Auseinandersetzung um und für die bestmögliche Entwicklung unserer Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
Basierend auf dem Zukunftsprogramm „Gerechtigkeit wa(a)gen“ aus dem Jahr 2012 stellt die Streitschrift ein aktuelles Positionspapier dar, um argumentativ und handelnd eine grundlegende Bildungsgerechtigkeit und eine angemessene und nachhaltige Berufspolitik zum Mittelpunkt der landespolitischen Diskussion zu machen.
Wir müssen gemeinsam streiten für die beste Bildung und Erziehung in unserem Land. Wir müssen einstehen für Wege und Möglichkeiten, Erreichtes noch besser zu machen und uns gemeinsam neue Ziele setzen. Nur durch eine stetige Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen in den Bildungs- und Erziehungseinrichtungen wird unsere Gesellschaft zukunftsfähig sein. Diese Zukunftsfähigkeit ist aber der Garant für unsere Demokratie, unser kulturelles Leben und unsere soziale Marktwirtschaft.
Streit in diesem Zusammenhang bedeutet eine Streitkultur, die eine respektvolle, konstruktive und faire Auseinandersetzung ermöglicht; eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen, Sichtweisen, Gedanken und Ideen unter bildungs- und berufspolitischen Aspekten; eine Auseinandersetzung, in der sich Zeit füreinander und für die Thematik genommen wird.

Streitpunkt 1: Elementarbereich

Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass alle Kinder die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, auf Bildung, Erziehung und Betreuung Zugriff zu erlangen. Dies darf nicht abhängig sein vom Wohnort oder der Haushaltslage der Kommunen. Der Elementarbereich ist beitragsfrei zu stellen. Zudem ist eine Qualitätsoffensive unabdingbar. So ist z. B. die Erzieher-Kind-Relation an wissenschaftliche Erkenntnisse und die Vorgaben des europäischen Netzwerkes anzupassen. Dies sind langjährige Forderungen des VBE, die an Aktualität nichts eingebüßt haben.

Wichtig ist aber auch, um die Anschlussfähigkeit von Bildungsprozessen zu gewährleisten, dass alle Bildungsbereiche in einem Ministerium verortet sind. Durch die Arbeit aller für die Bildung verantwortlichen Dezernate in einem gemeinsamen Ministerium können die Bildungswege der Kinder von Beginn an besser in den Blick genommen werden. Denn durch Kompetenzüberschneidungen darf es nicht zu Verlusten kommen, die letztlich auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. 

Streitpunkt 2: Grundschule

Diskussionen um schulische Bildung in Deutschland und auch in NRW sind oftmals einseitig zentriert und fokussiert auf das Ende der schulischen Laufbahn – und dieses Ende wiederum wird in politischen Gesprächen fast immer gleichgesetzt mit dem Abitur.

Unser Blick richtet sich besonders auf den Beginn der individuellen Schullaufbahn. Denn gerade auf den Anfang kommt es an. Es ist Zeit, die schulpolitische Diskussion vom Kopf auf die Füße zu stellen. Eine gelingende Schullaufbahn fängt in der Grundschule an. Gerade für die jüngsten und entwicklungsfähigsten und gleichzeitig verletzlichsten Kinder müssen die besten Kräfte gewonnen, auskömmliche Ressourcen zur Verfügung gestellt und alle notwendigen Energien investiert werden.

Nach wie vor herrscht in vielen Köpfen das Vorurteil, je höher der zu vergebende Bildungsabschluss, desto höher die qualitative Anforderung an Unterricht, Personal und Ressourcen. Diese „Denkschranke“ behindert Bildungsgerechtigkeit, denn weder das Alter der Lerngruppe noch der vermeintlich höhere Anspruch des Lerninhalts begründen rational eine bessere Ressourcenausstattung. Hier muss es endlich – unabhängig von jeder Schulformdiskussion – zu einer gerechten Gleichstellung der Lehrtätigkeit in Fragen der Besoldung, der Unterrichtsstunden und Beförderungsmöglichkeiten, aber auch der Klassengrößen und der Ausstattung kommen.

Streitpunkt 3: Ganztag

„Eine zeitgemäße Schule ist eine Ganztagsschule. Sie ist ein Ort des individuellen Förderns und des sozialen Lernens. Ganztagsschulen leisten damit auch einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit und zu einem gesellschaftspolitischen Erfordernis nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ So steht es seit 2012 im Zukunftsprogramm des VBE NRW. Dieser Standpunkt hat nichts von seiner Aktualität verloren. Er erscheint vor den zunehmenden Aufgaben von Schule aktueller denn je. Der VBE ist nach wie vor bereit, in eine breite Diskussion um einen gelingenden schulischen Ganztag einzusteigen, in dem Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Förderung und Erziehung erhalten.

Notwendige Bedingung dafür ist aber auch, dass Lehrkräften sowie anderen in Schule tätigen Professionen die notwendigen Raum- und Zeitressourcen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu bedarf es endlich auch der Möglichkeit des gebundenen Ganztags an Grundschulen. Der VBE hat im Jahr 2016 zum Thema Ganztag ein Diskussionspapier erstellt, das nach wie vor seine Gültigkeit hat.
 
Streitpunkt 4: Schulsystem

Wer glaubt, dass der Streit um das beste Schulsystem mit dem Schulkonsens 2011 überwunden wurde, irrt gewaltig. Nicht zuletzt die Auseinandersetzung mit den Wahlprogrammen der Parteien anlässlich der letzten Landtagswahl lässt erkennen, dass hier nur ein scheinbarer Friede herrscht. Der Dogmatismus ist noch nicht überwunden. Dem VBE erscheint wichtiger als die Frage nach dem System, die Frage nach der Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. Wenn Schulen die Verantwortung übertragen wird, einmal aufgenommene Schülerinnen und Schüler zum jeweils bestmöglich erreichbaren Schulabschluss zu führen, erübrigt sich die Frage nach dem System. Dies kann in schulinternen oder regionalen Kooperationen gelingend gestaltet werden.

Wichtig ist, dass die Schulen die Möglichkeit erhalten, sich dieser Verantwortung zu stellen und diese auch zu übernehmen.  Dazu bedarf es aber auch einer Vergleichbarkeit in der Ressourcenfrage, es darf zu keiner Besser- oder Schlechterstellung einzelner Schulformen in punkto Personal, Bezahlung, Laufbahn oder Budget kommen.

Streitpunkt 5: Schulentwicklungsplanung

Bildung ist ein Standortfaktor. Dies wissen nicht zuletzt die Kommunen als Schulträger. Wenn aber Schulen dazu aufgefordert sind in regionalen Netzwerken zum Wohle der Schülerinnen und Schüler miteinander zu arbeiten, dann müssen auch die Schulträger sich gelingend und nicht konkurrierend in die regionale Schulentwicklung einbringen. Zunehmend gibt es in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens einen Verdrängungswettbewerb der Schulen, in dem häufig genug die kleineren Umlandkommunen das Nachsehen haben. Bei einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung hätten diese Situationen gar nicht passieren müssen. Leiden müssen nicht zuletzt die Schülerinnen und Schüler, die oftmals aus ihrem nahen Sozialraum heraus schon in jungen Jahren weite Schulwege auf sich nehmen müssen. Standortlösungen mit Dependancen dürfen nicht von vornherein ausgeschlossen werden, sondern müssen im Sinne der Kinder und Jugendlichen immer in alle Überlegungen eingeschlossen sein. Hier ist besonders die Landesregierung gefordert. Schon 2014 hat der VBE in einem Gutachten gefordert, dass Gründungsbedingungen für neue Sekundarschulen und auch mögliche Umwandlungsbedingungen bestehender Schulen zu prüfen und zu verändern sind.

Sollte sich hier kein Wandel und Umdenken vollziehen, besteht die Gefahr, dass die öffentliche Hand die Aufgabe der schulischen Bildung immer stärker an private Träger abgibt, die andere Gründungsbedingungen haben. Schulische Bildung gehört prioritär in die öffentliche Hand. In diesem Zusammenhang sei auf das Gutachten „Kurze Beine – kurze Wege“ aus dem Jahr 2011 verwiesen, das konkrete Überlegungen und Möglichkeiten zum Erhalt kleiner Grundschulsysteme enthält.

Streitpunkt 6: Neue Systeme

Mit dem Transformationsprozess der Bildungslandschaften ist in vielen Kommunen die Aufgabe der Beschulung aller Kinder und Jugendlichen vor Ort von den Haupt- und Realschulen auf neugegründete Gesamt- und Sekundarschulen übergegangen. Häufig stehen diese Neugründungen jedoch anders als bereits vor Jahren etablierte Gesamtschulen weniger einer „Auswahlheterogenität“ ihrer Schülerschaft gegenüber. Vielmehr haben sie als die Schule vor Ort mit der Heterogenität in der Schülerschaft umzugehen, die real vorhanden ist. Dies ist eine herausfordernde und wichtige Aufgabe gerade auch im Hinblick auf die Bildungsgerechtigkeit. Hier muss es zu einer Neuorientierung bei den Klassenfrequenzrichtwerten der Gesamt- und Sekundarschulen kommen, die sich diesen Gegebenheiten anpasst und auch die existierende Fluktuation durch z. B. Umzüge berücksichtigt.

Hierbei ist auch die Schulaufsicht gefragt. Es muss endlich anerkannt werden, dass die Gründungsbedingungen und die schulische Realität der neuen Systeme nicht vergleichbar sind mit den Bedingungen, die die bereits bestehenden Systeme als „Vierte Schule“ im dreigliedrigen System hatten. Nicht zuletzt ist in dieser Situation auch die Solidarität bereits etablierter Schulen gefragt.

Streitpunkt 7: Inklusion

Um und über die schulische Inklusion ist trefflich zu streiten. Der VBE steht nach wie vor zu den Zielen der schulischen Inklusion, genauso wie er zu seinen bekannten Forderungen im Bereich der räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen steht. Die schulische Inklusion bedarf der dringenden Überarbeitung, der inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung, höherer finanzieller und personeller Ausstattung. Sie darf nicht zum Spielball der Politik auf Kosten der Kinder und Lehrkräfte werden.

Streitpunkt 8: Schulaufsicht

Die Schulaufsicht in Nordrhein-Westfalen ist ausgerichtet an einem System, das sich mittlerweile an vielen Orten überlebt hat. Damit scheint die Schulaufsicht in vielen Aspekten nicht mehr zeitgemäß zu sein. Es wird auch die Frage gestellt, ob eigenverantwortliche Schulen denn überhaupt noch der Schulaufsicht bedürfen. Diese Frage beantwortet der VBE ganz klar mit einem „Ja“. Denn gerade die Eigenverantwortlichkeit bedarf des notwendigen Rückhalts und der Orientierung. Hierfür muss es aber eine Neuorientierung in der Schulaufsicht geben. Diese darf aber keinesfalls unter finanziellen Gesichtspunkten gesehen werden, sondern muss systemisch auf die Belange vor Ort ausgerichtet werden.

Eine Standortbestimmung und eindeutige Aufgabenbeschreibung von Schulaufsicht muss hier dringend der erste Schritt sein, bevor über Strukturen gesprochen wird und bereits im Vorfeld Einsparpotentiale gesehen werden. Wenn hier an den falschen Stellen gespart wird, hat dies langfristige negative Auswirkungen. In diesem Zusammenhang muss allen Beteiligten klar sein, dass der VBE auf jeden Fall streiten wird für eine weiterhin starke Personalvertretung, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit starken Mitbestimmungsrechten und mit einer starken Schulaufsicht auf Augenhöhe praktizieren kann.

Streitpunkt 9: Lernen in einer digitalen Welt

Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet in einem atemraubenden Tempo voran. Immer stärker gewinnt die Albert Einstein zugedachte Aussage „Wissen heißt wissen, wo es steht.“ an Bedeutung auch im Sinne von „Wo es wahrhaftig geschrieben steht.“ Die Grundvoraussetzung für das digitale Lernen ist die Schaffung einer digitalen Infrastruktur in den Schulgebäuden. Erst dann macht eine aktuelle Ausstattung mit digitaler Hard- und Software Sinn. Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule in der Tat mit in der Regel schnell veraltenden Medien auf die Welt von morgen vorbereitet werden. Dies bedeutet die Vermittlung einer sich ständig ändernden realen Medienkompetenz. Der Einsatz der digitalen Medien muss selbstverständlich in den Unterricht einfließen. Dazu müssen Lehrkräfte aber auch durch kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen auf diese Herausforderungen – gerade im Hinblick auf Datenschutz und Schutz vor Missbrauch – vorbereitet und im Prozess begleitet werden.

Wesentlich für die Bildung, gerade bei der Digitalisierung der Klassenräume und der Schaffung virtueller Lernräume, ist die Aufgabe von Schule als realer Lebensraum mit wirklichen sozialen Kontakten und Interaktionen. Die Beziehungsarbeit von Lehrkräften und anderen in Schule tätigen Professionen muss gerade im Zeitalter der Digitalisierung eine vertiefende Priorität erhalten, damit Kinder und Jugendliche in ihren Persönlichkeiten gestärkt werden, um selbsttätig und aktiv mit den digitalen Medien umgehen zu können und nicht von diesen bestimmt zu werden.

Streitpunkt 10:  Wertschätzung

Umstellungen und Veränderungen im Schul- und Bildungssystem sind wichtig für eine Weiterentwicklung der Bildungsgerechtigkeit in Nordrhein-Westfalen, sie sind es wert, dass für sie gestritten und um sie gerungen wird.

Aber letztlich können diese Veränderungen auch nur gelingen, wenn gleichzeitig für die Menschen gestritten wird, die in den Bildungseinrichtungen und Schulen für unsere Kinder jeden Tag aufs Neue ihr Bestes geben.

Das Berufsfeld Bildung und Erziehung muss in allen seinen Facetten Wertschätzung erhalten. Die große Not in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen offene Stellen zu besetzen, zeigt, wie stark diese Berufe in der Vergangenheit vernachlässigt worden sind. Die Zeiten der abschätzigen Behandlung mögen vorbei sein, doch eine echte Wertschätzung, die sich nicht ausschließlich aber auch über finanzielle Anreize zeigt, ist ausgeblieben. Neben der Ganztagseinführung müssen die neuen Herausforderungen im schulischen Bereich, die durch Inklusion, Integration und Transformationsprozess der Bildungslandschaft gekennzeichnet sind, berücksichtigt und anerkannt werden. Die Bildungseinrichtungen sind Lernorte und die dort tätigen Menschen sind wichtige Bezugspersonen für alle Kinder und Jugendlichen. Sie erfüllen eine unabdingbare und zukunftsweisende Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Es muss endlich zu einer Attraktivierung dieser Berufe kommen, die zukunftsweisend sind. Es wird Zeit, dass Politik dies erkennt und würdigt.

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